Kategorien-Archiv Heute schon gelacht ?

Videokonferenzen und Recht – beschert uns einen tollen Tag im Finanzgericht in Dessau; zugleich eine Begegnung mit Präsidenten

Der Gesetzgeber ist modern, doch was schert‘s die Justiz. Seit Jahren kann die mündliche Verhandlung per Videokonferenz stattfinden. Eine gute Sache: das spart Zeit und Kosten und schont die Umwelt. Der Haken: kaum ein Gericht verfügt über eine solche Anlage. Und ohne die geht es nun einmal nicht. Vorbildlich sind hier die Finanzgerichte zu nennen. Doch auch dort bestätigen Ausnahmen die Regel. Vor einem Verhandlungstermin am 19. Dezember 2011 im Finanzgericht Dessau haben wir höflich angefragt, ob wir auch per Videokonferenzen verhandeln dürften. Videokonferenz, beschied uns ein wenig verdutzt der freundliche Präsident, nein, so etwas habe man nicht. Also sind wir am 19. Dezember 2011 nach Dessau zum FG gefahren, immerhin 900 km an einem Tag hin und zurück. Als wir dann ein paar Wochen später das Urteil in den Händen hielten, haben wir uns gefragt, warum man uns das sehr lapidare Ergebnis nicht am Telefon hätte sagen können. In dem Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung hat das Gericht anscheinend die argumentative Auseinandersetzung gescheut.

Ach, ich vergaß zu erwähnen, dass der als Vorsitzender in der Verhandlung fungierende Präsident des Gerichts stolz berichtete, dass man soviel Arbeit hätte, dass man den Termin am 19. Dezember 2011 so kurz vor Weihnachten noch angesetzt habe; das nenne ich Einsatz und Dienst am Recht; wie toll; dass dem Herrn Präsidenten dabei entgangen war, dass er nur gearbeitet hatte, während ich nicht nur gearbeitet, sondern am Abend 900 km und etliche nicht berechenbare Stunden älter war (was er an unserer Adresse, die wir üblicherweise auf unserem Briefbogen abbilden, einfach hätte erkennen – jedenfalls dank google maps), verwundert schon nicht mehr.

Also dann, wenn’s nicht vorwärts geht, dann eben mit Volldampf zurück in die Steinzeit!!

Mit uns müssen Sie kein Recht haben, um Recht zu bekommen……und hier die Auffassung der Anwaltskammer dazu

Den Spruch fanden wir richtig gut und haben damit einmal geworben, und zwar in bewusster Anspielung auf den Begriff der im  Zivilprozess geltenden „prozessualen“ Wahrheit. Danach ist das wahr, was vorgetragen ist und von der Gegenseite nicht (substantiiert) bestritten wird. Wenn man dabei, wie es sich gehört, bei der Wahrheit bleibt, ist das hohe Schule der Prozessführung. Die Anwaltskammer sah das leider mit weniger Humor und zudem ganz anders. Es werde bei dem rechtssuchenden Publikum der negative Eindruck erweckt, dass man – mit einem geschickten Anwalt – zu Unrecht Recht bekommen könne, ohne es zu haben. Das sei fatal und werfe ein schlechtes Licht auf die Anwaltschaft. Unseren Argumenten wollte die Kammer leider nicht folgen.

Wir würden uns wünschen, dass sich die Kammern mit ähnlicher Intensität einmal um die Kollegen (m/w) kümmern würden, die Mandanten in Prozesse treiben, unsachlich auf Kollegen losgehen und die die einem jedem Anwalt (m/w) obliegende einseitige Interessenvertretung des Mandanten fälschlich als Auftrag deuten, im Namen anderer auf Kollegen und deren Mandanten verbal ohne Sinn und Verstand einzudreschen. Ebenfalls der „Pflege“ bedürften die Kollegen (m/w), die ihre Berufung nicht darin sehen, Mandanten zu beraten, sondern die in ihrer bizarren Paragraphenwelt völlig losgelöst arbeiten, wirtschaftlich nichts bewegen, es wohl aber schaffen, den bereits bestehenden neue hinzuzufügen. Die Dankbarkeit des Publikums dafür wäre den Kammern ebenso sicher wie für die Zulassung vo mehr Humor. Der DAV geht mit seinen teils sehr innovativen Annoncen den richtigen Weg.

„Ich will ein schneeweißes Luder, die ist schöner, blonder, fester, denn sie ist ne Krankenschwester…“ Betrachtungen zum AGG unter besonderer Berücksichtigung von Umfragen zu dem Thema: „welche Berufe des jeweils anderen Geschlechts finden Frauen und Männer sexy“?

Es ist das erklärte Ziel des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („AGG“), Benachteiligungen u.a. wegen des Geschlechts zu verhindern. Das ist nicht erstaunlich. Denn dieses Ziel ist bereits als Grundrecht in der Verfassung verankert. Das AGG ist mittlerweile  durch medienwirskame Urteile auch  in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Unternehmen haben sich wegen der mit Verstößen gegen das Gesetz verbundenen finanziellen Folgen schon lange mit dem Thema befasst. Ob allerdings aus Einsicht oder nur, um keine Nachteile zu haben, wäre interessant zu erfahren.

Blickt man aber einmal in die Bevölkerung, dann stellt man fest, dass das gesetzgeberische Ziel des AGG in Teilen der Bevölkerung nicht so verankert ist, wie der Gesetzgeber sich das wünscht. Man trifft häufig auf Klischees, die man (frau) für längst überholt geglaubt hatte. Insbesondere in Wintersportorten und auf Inseln findet sich eine „Kultur“ deutschen Liedgutes, deren Textschreiber Unternehmen besser nicht mit dem Verfassen von Stellenangeboten für Mitarbeiter beauftragen sollten. Als ein Beispiel für viele mag ein Ausschnitt aus einem Lied von Klaus und Klaus über eine Krankenschwester (oder über männliche Phantasien) dienen:

„Ich brauch nicht Vater, Mutter, Bruder
Ich will ein schneeweißes Luder
Die ist schöner, blonder, fester
Denn sie ist ´ne Krankenschwester

Manchmal fühl´ ich mich nicht fit
Es schmerzt der Kopf, es kneift im Schritt
Dann weiss ich das ich Hilfe brauch
Wo ich die finde, weiß ich auch.“ 

Wir wollen gar nicht über Sinn oder Unsinn oder gar Satzbau dieses Ausschnittes richten, das überlassen wir anderen Disziplinen. Neben solchen Texten nehmen sich die Texte aus den 20ern, die heute Künstler wie Max Raabe zum Besten geben („Fräulein pardon, ich glaub wir kennen uns schon“) für unseren Geschmack sehr elegant aus.

Interessanterweise haben wir vergleichbare Texte wie das Lied von der Krankenschwester von Frauen über Männer im internet nicht gefunden. 

Offenbar wecken bestimmte mit Frauen besetzte Berufe bei Männern Assoziationen, die sich umgekehrt (wenn man / frau das überhaupt so sagen kann) bei Frauen nicht einstellen, wenn sie sich das männliche Pendant in dem Beruf vorstellen. Ein Partnervermittlungsinstitut hat 2011 rd 12.000 Singles befragt, welchen Beruf sie bei dem jeweils anderen Geschlecht für sexy halten, und hat daraus ein ranking erstellt. Mit interessanten Ergebnissen: der Anwalt und die Anwältin schafften es jeweils auf Platz 4; während aber die Anwältin von der Krankenschwester (Platz 3) geschlagen wurde, sucht man / frau den Krankenpfleger im ranking der Berufe, die Frauen bei Männern sexy finden, vergebens. Auch die Lehrerin (gleichauf mit der Anwältin) liegt deutlich vor dem männlichen pendant des Lehrers, der es in der Gunst der Frauen gerade mal auf Platz 10 schaffte. Wörtlich heißt es in der Studie:

„Männer in eher weiblich konnotierten Berufen  sind bei Frauen weniger begehrt, während Frauen in diesen Berufen bei Männern sehr gut ankommen. So findet jeder vierte Mann Krankenschwestern sexy,“

Da haben wir das Dilemma: die Benachteiligung fängt im Kopf und bei den Bildern an, da hilft kein AGG. Eine Änderung wird nur durch Einsicht erfolgen, und die ist – siehe deutsches Liedgut auf Inseln und im Wintersport – erstaunlicherweise auch bei den jüngeren Menschen nicht abzusehen. Eine intensivere Analyse verbieten an dieser Stelle aber Anstand und Sachlichkeitsgebot.

Für uns Juristen bleibt das AGG und die Aufgabe, entweder mit gutem Beispiel voranzugehen oder aber als schlechtes Beispiel zu dienen, dem man nicht nacheifern sollte. Was bleibt, ist aber auch die Erkenntnis, dass sich das Leben nur begrenzt regeln lässt. Normen werden umso eher Erfolg haben, wenn sie verstanden und dadurch akzeptiert werden. Aufoktroyiertes Recht hält nach den Erfahrungen nie lange.

Was war da denn los: ist Angela Merkel eine „culona inchiavabile“ ? was meinen die Juristen dazu und, ist das eine causa für den Papst als Mediator?

Im Spiegel Nr.38 vom 19.09.2011 wird auf Seite 104 berichtet, Berlusconi habe Angela Merkel in einem abgehörten Telefonat als „culona inchiavabile“ bezeichnet. Freundlich übersetzt Der Spiegel den Ausspruch mit „ein großer Hintern, mit dem man überhaupt nichts anfangen könne“ ; die richtige, wesentlich drastischere Übersetzung, die deutlich länger als der auf den Punkt gebrachte italienische Spruch ist, hier wiederzugeben, verbietet uns allerdings der Anstand. 

Wer aber schon einmal vorzugsweise als junger Mensch in Italien war, der weiß, dass die Sprache dort generell wesentlich drastischer ist als bei uns, ohne dass man dort jedes Wort auf die Goldwaage legen würde. Der Spruch „va fan culo“, der einfach mit „Leck mich am A..“ übersetzt werden kann, ist in Italien bestenfalls die wenn auch unhöfliche Aufforderung an den Adressaten, sich zu trollen. Und der Ausdruck „non mi rompere le palle“ – „geh mir nicht auf die Eier“ – ist sogar in Deutschland verbreitet und wird auch hier sicher nicht wörtlich genommen. Die Italiener verfügen bekanntlich über eine sehr bildhafte Sprache. Und wer selbst italienisch spricht, der weiß, dass man dabei Gestik und Mimik automatisch ändert. Die Sprache ist lebendiger und emotionaler als unser Deutsch. So klingt in den Ohren eines / einer Deutschen die Aufforderung zu bestimmten sexuellen Praktiken – „fammi una pompa“ – sicher melodischer als das deutsche Pendant, das eher schroff klingt.

Das aber alles interessiert Juristen nicht. Sie fragen sich: hat Berluscoin Frau Merkel beleidigt ? mit seiner Aussage sicher, aber die Frage ist doch, ob das abgehörte Telefonat verwertet werden darf. Ist das noch ein Zufallsfund ? Man darf auch gespannt sein, ob Frau Merkel fristgerecht den notwendigen Strafantrag stellt und wo, sicher sehr medienwirksam, der Sühneversuch stattfinden wird. Eigentlich hätte der Papst sich doch dieser causa annehmen können.

„Gelesen und gelacht“ – der neue praktische Stempel für den Posteingang spart viel Papier….

Jetzt mache ich es wahr und werde ihn mir kaufen: den Stempel mit dem Aufdruck „Gelesen und Gelacht„, am besten in leuchtrot. Ihn können wir auf einen nicht unerheblichen Teil unserer Eingangspost aufbringen und die so gekennzeichnete Post ohne weiteren Kommentar an den Absender zurückschicken, wenngleich verbunden mit der Gefahr eines „Rüffels“ durch die zuständige Anwaltskammer. Aber mal ernsthaft, es ist doch nicht selten eine Zumutung, was an haarsträubender Post so ins Haus gelangt. Da fragt man sich, warum es einige Menschen nicht geschafft haben, im Rahmen ihres Studiums wenigstens nur die Grundregeln von Benehmen und Anstand gelernt zu haben. Die inhaltslose verbale Kraftmeierei (notabene: „die Stärke des Ausdrucks kompensiert die Schwäche des Arguments“ – nach Meinung der Urheber von Schriftsätzen ohne Argumente) ist gegen das mit Händen greifbare Unwissen sogar noch die harmlosere Variante. Wenn man aber einen Schriftsatz lesen muss, in dem auf abenteuerlichste Weise versucht wird, aus schwarz weiß zu machen und der Verfasser kein Problem damit hat, sich in ein und demselben Schriftsatz mehrfach zu widersprechen, dann ist es Zeit, den neu erworbenen Stempel zu verwenden: schnell auf den Schriftsatz an exponierter deutlich aufgetragen und an den Absender zurückgeschickt, sollte der Stempel seine Wirkung nicht verfehlen. Aber Vorsicht: Bumerang möglich !!

Jeder ist zu etwas nutze, und wenn er nur als schlechtes Beispiel dient….zugleich ein Beitrag zum Umgangston unter Anwälten

„Höflichkeit ist eine Zier, doch besser geht es ohne ihr“,

dachte sich wohl ein Kollege, der uns in dieser Woche schrieb. Er hatte in seinem Zorn aber offenbar vergessen, dass er die Interessen seines Mandanten vertritt und nicht damit beauftragt ist, seinen Emotionen freien Lauf zu lassen und sich in Verbalinjurieren zu ergehen (oder etwa doch ?). Hätten ihn nicht schon diese Entgleisungen disqualifiziert, dann sicher der Versuch, seinen Schriftsatz um die Androhung strafrechtlicher Verfolgung zu ergänzen. Sic tacuisses, möchte man da dem Kollegen am liebsten zurufen, denn seine Ausführungen zeigen, dass er während des Studiums die Vorlesungen im Strafrecht entweder nicht besucht oder aber nicht einmal in den Grundzügen verstanden hat.  

Im Ergebnis hat er damit seinem Mandanten eine Bärendienst erwiesen. Denn wenn die Stärke des Ausdrucks der reziproke Gradmesser für die Schwäche der Argumente ist, dass ist es um die Argumente des Mandanten, den der Kollege vertritt, denkbar schlecht bestellt.

Er hat sich aber auch selbst einen Bärendienst, und zwar gleich in zweierlei Hinsicht erwiesen: zum einen wird der Mandant früher oder später merken, dass die verbale Kraftmeierei nichts bringt und wird den Kollegen icht mehr mandatieren. Zum anderen kann man Kollegen, die einen derartigen Ton anschlagen, selbst mit gutem Willen nicht mehr ernst nehmen.

Der einizge positive Aspekt: es gibt etwas zu lachen.

Und die Moral von der Geschicht: verfasse Schriftsätze im Zorne nicht   

Zur Grundausstattung eines Anwalts gehört………. ein Zollstock (LAG Berlin-Brandenburg vom 10.01.2011), zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Schlitzgröße von Nachtbriefkästen

Das LAG Berlin-Brandenburg hatte über einen Antrag auf Wiedereinsetzung zu entscheiden. Es hat ihm nicht stattgegeben. Was war passiert ? Ein Anwalt hatte am letzten Tag der Frist (sic !) einen Schrifsatz mit vielen Anlagen (nach der Entscheidung war der Schriftsatz im Umschlag 4 cm dick) einen Kurierdienst beauftragt, den Umschlag noch am gleichen Tage bei dem Gericht in den Briefkasten einzuwerfen. Die Übergabe an den Kurierdienst erfolgte zwischen 17:00 und 18:00 Uhr, der Kurierdienst garantierte die Zustellung am gleichen Tage. Vor Ort am Briefkasten musste der Zusteller aber feststellen, dass der Umschlag nicht in den Briefkasten passte, weil er zu dick war (nach der Entscheidung des LAG maß der Schlitz 3,2 cm, er war also 0,8 cm zu klein. Der Kurier warf das Schriftstück nicht ein, sondern gab es am nächsten Tag und damit nach Fristablauf  bei Gericht ab. Pech.

Der Anwalt stellte wegen unverschuldetem Versäumen der Frist einen Antrag auf Wiedereinsetzung, Wer denkt, dass das Gericht dem Antrag stattgegeben hätte, der ist ein Schelm. Das LAG wies den Antrag mit Beschluss vom 10.01.2011 (20 Sa 1659/10) zurück. Es beschied den Antragstelle, er habe ein Organisationsverschulden begangen. Denn er habe keine ausreichenden Vorkehrungen für die fristwahrende Zustellung getroffen. Es gäbe, so das LAG, jedenfalls nicht in Berlin und auch nicht bei der Post eine einheitliche Schlitzgröße für Briefkästen. Bei den Berliner Gerichten variiere die Größe der Schlitze von 3,0 bis 6,5 cm. Auch wenn ein bis 5 cm dicker Umschlag postalisch noch als „Brief“ gelte, so habe der Anwalt sich doch zu vergewissern, dass sein Schriftstück „zustellfähig“ ist, also auch durch den Schlitz, für den es bestimmt sei, hindurch passe. Ernsthaft führt das LAG dann weiter aus, dass dem Anwalt die Schlitzgröße aufgrund eigener Wahrnehmung hätte bekannt sein müssen (denn der Briefkasten befände sich ja neben dem Eingang zum Gericht und dort komme der Anwalt ja schon mal vorbei). Nach dem LAG hätte der Anwalt zudem Veranlassung gehabt, die Maße des Gerichtsbriefkastens vorher zu ermitteln.

Die Entscheidung lässt den Leser erstaunt zurück. Die Frage, dass Anwälte zunächst die Größe der Schlitzes von Gerichtsbriefkästen ermitteln müssen, ist durch die Entscheidung jedenfalls geklärt. Es ergeben sich aber weitere Fragen. Hier sei nur ein kleiner Ausschnitt genannt:

Sind Gerichte gesetzlich zu verpflichten, die Schlitzgröße auf den Briefbögen und im Internet anzugeben ? wenn je, wer ergreift dazu die Initiative ?
wie genau muss ein Zollstock sein, um richtige Meßergebnisse zu erzielen ?
gibt es Vorgaben an das Messverfahren ?
müssen die Gerichtsbriefkästen geeicht werden ? und wenn ja, in welchen Abständen ?
wie wird das Personal geschult, um falsche Messungen zu vermeiden ?
was ist, wenn der Gerichtsbriefkasten voll ist ?

In diesem Zusammenhang ist erneut zu beklagen, dass es derartiger Entscheidung nicht bedarf, wenn alle Gerichte verpflichtet wären, am EGVP – Verfahren teilzunehmen. Dort gibt keine Schlitzgröße wie bei einem Briefkasten, aber auch bei dem EGVP – Verfahren gibt es Datenbegrenzungen. Eine Nachricht mit Anlagen darf ein bestimmtes Datenvolumen nicht übersteigen. Dem lässt sich aber einfach begegnen, indem eine Nachricht aufgeteilt und in mehreren Teil-Nachrichten versandt wird. Solange aber erschreckenderweise die weitaus überwiegende Mehrheit der Gerichte nicht per EGVP erreichbar ist, und solange es solche Entscheidungen wie die des LAG zur Schlitzgröße von Briefkästen gibt, muss sich bei den Gerichten niemand wundern, wenn Anwälte den sichersten Weg gehen und umfangreiche Schriftsätze per Telefax versenden. Im Zeitalter, wo es möglich ist, riesige Datenmengen in Sekundenschnelle zu versenden, kommt einem die Entscheidung des LAG vor wie aus der „Fred Feuerstein“ – Zeit.

Wir wissen, dass man im Nachhinein immer klug daher reden kann, aber wollen wir doch mal darauf schauen, wie das Desaster hätte verhindert werden können:

Der Kurier hätte die Sendung aufmachen und in zwei „Tranchen“ einwerfen können. Hier ist es gut, den Kurier nicht einfach losfahren zu lassen, sondern ihm eine Telefonnummer zu geben, falls es Probleme gibt. Das ist heute kein Problem mehr.

Das einfachste aber wäre es gewesen, die Frist nicht am letzten Tage, sondern eine Woche vorher zu erledigen. Das kann nach unseren Erfahrungen, wenn auch nicht von heute auf morgen, so aber doch nach gewisser Zeit, durch ein gutes Kanzleimanagement erreicht werden. 

Übrigens: es ist nicht bekannt, ob der Kurierdienst für den Schaden haftet.

Endlich: die Steuerreform 2011 vereinfacht mit § 9 a EStG das Steuerrecht durchgreifend und entlastet die Bürger – oder alles nur ein Witz ?

Wer die Diskussionen um den Arbeitnehmerpauschbetrag (pauschaler Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit) verfolgt hat, fragt sich zu recht, ob er träumt. Der Pauschbetrag wird von 920,00 EUR p.a. auf 1.000,00 EUR angehoben, also um 80,00 EUR: toll. Bei einem Steuersatz von 30 % sind das 24,00 EUR weniger Steuern p.a., also umgerechnet 2,00 EUR im Monat. Das ist eine sicher spürbare Entlastung; bekommt man dafür doch zwei Kugeln Eis beim Italiener. Die Diskussion darum und die Frage, ab wann die Neuregelung gilt, hat im Verhältnis dazu einen unangemessen großen Raum eingenommen. Doch das beste kommt zum Schluss: die Anhebung um 80,00 EUR gilt sogar schon ab dem 1.1.2011: auch toll. Doch im Steuerrecht gibt es keine Wohltat ohne Haken: wer gedacht hat, er könne schon Ostern die Ersparnis in der Eisdiele in Eiskugeln umsetzen, der sieht sich enttäuscht: die 80,00 EUR werden erst bei der letzten Gehaltsabrechnung des Jahres 2011 berücksichtigt. Die Wohltat der 24,00 EUR erreicht die Bedachten daher erst nach Weihnachten. Aber dann kann man das Geld ja gleich verböllern.

Ach ja, eins hätten wir doch fast vergessen: es gibt nicht wenige Arbeitnehmer, deren Werbungkosten über dem Bertrag von 1.000,00 EUR p.a. liegen. Für sie ist die „Reform“ ohne jedes Interesse, weil sie sich ganz einfach nicht auswirkt.

Wenn schon derartige Petitessen so breit diskutiert werden, dann scheint es wohl nicht viel wichtiges bei der Frage der Steuervereinfachung zu geben; schade.

Das Finanzamt rät: wenn die Steuerfahndung kommt, gehen Sie auf Nummer Sicher: rufen Sie die Polizei an (und lassen Sie die Damen und Herren ggfs. verhaften)

es ist schon erstaunlich, was die Finanzverwaltung empfiehlt: im Raum Köln gibt es (es ist nicht der 1. April) Personen, die sich als Steuerfahnder ausgeben, den von ihnen besuchten Gaststätten die Schließung, den Inhabern die Verhaftung androhen und zu á-conto-Zahlungen  wegen „Schwarzgeldern“ auffordern. Die Finanzverwaltung empfiehlt daher, die Polizei anzurufen (http://www.finanzamt-detmold.de/allgemein_fa/presse/2011_01_10_Falsche_Steuerfahnder.php). 
Noch ausführlicher ist der unterhaltsame Bericht der Polizei (http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/koeln/article/meldung-110109-095412-52-100.html). Das lässt die Finanzverwaltung nicht ruhen und führte jetzt zu dem Warnhinweis. Was bei der Lektüre auf den ersten Blick dreist erscheinen mag, ist Beratern, die auf diesem Gebiet beraten und mit der Steuerfahndung zu tun haben, gar nicht so fremd. Gaststätten, Pizzerien, Eisdielen waren und sind im Visier der Fahnder. Schnell sind hier manchmal die lustigsten Zahlen zusammengeschätzt und nachkalkuliert. Kleinere Fehler in der Kassenbuchführung sollen das Tor zur Schätzung eröffnen. Nicht selten wird im Wege des Zirkelschlusses das gewünschte Ergebnis als Begründung für die Zulässigkeit einer Schätzung herangezogen. Benford und Chi-Quadrat stehen hilfreich zur Seite, Excel verarbeitet Tonnen von Zahlen. All das aber ersetzt einfache Überlegungen nicht, z.B. die Erkenntnis, dass ein Tag nur 24 Stunden hat.

Ich bin auf die nächste Sendung von Aktenzeichen XY ungelöst gespannt…….

How do you charge ?

a client came in to see the new lawyer.
„could you please tell me how you charge“, asked the client.
„of course“, replied the lawyer; „my system is very simple: I charge 10,000.00 $ to answer three questions“.
„that is rather expensive, is’nt it ?“ said the client.
„that’s right“, answered the lawyer, „and what is your third question ?“