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VG Berlin gewährt mit Beschluss vom 31. Juli 2012 vorläufigen Rechtsschutz auf Auskunft über Zielvereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland mit Sportverbänden – Vorwegnahme der Hauptsache

Am 31. Juli 2012 (VG 27 LO 137.12) hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Presse ein Auskunftsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland über Zielvereinbarungen der Bundesrepublik mit Sportverbänden zusteht. Interessant an dem Beschluss ist, dass die Entscheidung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist, und die Hauptsache damit vorweggenommen wird. Das VG sah den Antrag als begründet an, gestützt auf § 4 Abs. 1 des Berliner Pressegesetzes. Interessant dazu ist auch die Anmerkung von Seitz in Spurt, Zeitschrift für Sport und Recht, 2012, 259 f. Aus der Anmerkung ist zu ersehen, dass der Kommentator die Entscheidung für völlig selbstverständlich hält. Weiter erfährt der Leser, dass die Bundesrepublik den Auskunftsanspruch auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht erfüllt, sondern sich erst nach Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 TEUR entschlossen hat, die Auskünfte zu erteilen.

WS

Gutschrift auf einem Zeitwertkonto ist noch kein Arbeitslohn – gilt auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Hessische Finanzgericht hat mit Urteil vom 19. Januar 2012 (I K 250/11, EFG 2012, 1243) entschieden, dass auch bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern Gutschriften auf sogenannten Zeitwertkonten noch keinen Arbeitslohn darstellen. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts hat das Finanzamt bei dem BFH Revision eingelegt (VI R 25/12).

WS

Der Staat kann es einfach nicht: wer schützt die Steuerzahler und die Bürger vor Dilettanten? Der Flughafen Berlin – Brandenburg ist nur die Spitze des Eisberges

Man muss nicht lange im internet suchen, um Dokumentationen zu erhalten, die eindrucksvoll belegen, dass insbesondere staatliche Großprojekte im Regelfall völlig aus dem Ruder laufen und häufig mehr als doppelt so teuer als ursprünglich geplant werden. Dazu reicht schon ein Blick in „Spiegel online“. Der Flughafen Berlin-Brandenburg ist daher beileibe kein Einzelfall, sondern nur das derzeit letzte Projekt, das so negativ in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt ist.

Für einen Juristen sind die die Begriffe „Pflichten, Pflichtverletzungen und Schadensersatz“ sehr eng miteinander verknüpft. Wer Pflichten verletzt, ist regelmäßig und selbstverständlich zum Ersatz des angerichteten Schadens verpflichtet. In der freien Wirtschaft und bei Dienstleistern hätten derart aus dem Ruder gelaufene Projekte schon bei wesentlich kleineren Beträgen zu ganz massiven Konsequenzen geführt. Die Steuerzahler und die Bürger unseres Landes können daher nur mit größtem Erstaunen verfolgen, wie unbeschwert die Verantwortlichen weiterhin öffentlich auftreten und jede Schuld von sich weisen.

Aus all diesen Vorfällen kann man nur den Schluss ziehen, dass Politiker nicht in der Lage sind, wie Unternehmer zu handeln und zu denken. Das ist ja eigentlich auch nicht ihre Aufgabe. Umso erstaunlicher ist es, dass Politiker meinen, sie könnten auch wie (oder sogar noch besser als) Unternehmer handeln und so erfolgreich (oder noch erfolgreicher) sein. Der Pferdefuß dabei: Politiker müssen offensichtlich höchst selten persönlich für das einstehen, was sie an Unsinn veranstaltet haben. Vergleicht man einmal, wie die verantwortlichen Politiker im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin-Brandenburg in die Kritik geraten sind, mit der Kritik, die der frühere Bundespräsident Wulf über sich ergehen lassen musste, dann stellt man eine erstaunliche Diskrepanz fest. Die im Verhältnis zu den Verfehlungen in Berlin geradezu lächerlichen Dinge, die man Herrn Wulf vorwirft, stehen in gar keinem Verhältnis zu dem Medienecho, das die „geile“ Presse daraus veranstaltet, mag man über Herrn Wulf denken, was man will. Die eklatanten Pannen und Dummheiten im Zusammenhang mit dem Flughafen dagegen nehmen die meisten nur mit Achselzucken zur Kenntnis („was kann ich da schon tun“), um sich Sekunden später darüber diebisch zu freuen, dass Herr Wulf nicht nur tief gefallen, sondern dass ihm auch noch die Frau weggelaufen ist. Amt weg, Macht weg, Frau weg. Kann ja sein, aber Schadenfreude und Neid sind, wie wir sehen, urdeutsche Eigenschaften, für die ich mich schäme.

Wenn man bedenkt, dass Großprojekte wie der Flughafen Berlin-Brandenburg oder Stuttgart 21 nur ein kleiner Teil der Projekte sind, die Politiker in Bund, Ländern und Kommunen verantwortlich betreuen, dann kann einem in der Tat schon Angst und Bange werden. Werden bei Unternehmen der Privatwirtschaft schon bei dem geringsten Verdacht von Schmiergeldzahlungen auch kleinerer Höhe sofort Strafverfahren eröffnet, sind Strafverfahren gegen Politiker im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen bei öffentlichen Projekten, bei denen wir über weit größere Schadenssummen sprechen, nach unserer Recherche deutlich seltener. Bedenkt man, dass bei Steuerhinterziehungen ab 100 TEUR regelmäßig eine Freiheitstrafe verhängt werden soll, und würden diese Maßstäbe auch für Politiker gelten, dann müssten einige Damen und Herren für den Rest des Lebens hinter Gittern. Wir meinen, dass die Politik sich aus dem Unternehmertum heraushalten sollte.

Gesetzesänderung ab 1. Januar 2013: Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer

Der Gesetzgeber war aufgefordert worden, die eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer gleichzustellen. Das musste bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen, und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit. Der Bundestag ist diesem Auftrag nachgekommen. Das am 25. Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 sieht die angeordnete Gleichstellung vor.

WS

random coil berät und vertritt Ingenieurbüro aus Lippe gegen namhafte deutsche Luftfahrtgesellschaft

random coil berät und vertritt seit heute ein im Markt bekanntes Ingenieurbüro aus Lippe gegen eine namhafte deutsche Luftfahrtgesellschaft. Der Auftrag ist zunächst darauf gerichtet, die Forderungen unseres Mandanten aus einem Vertrag möglichst außergerichtlich durchzusetzen.

Weiterer Auftrag im Gesellschaftsrecht für random coil

random coil berät und vertritt eine mittelständische inhabergeführte GmbH aus Hessen gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem früheren Geschäftsführer und Gesellschafter. Die Gegenseite wird von einem Anwaltsbüro aus Berlin vertreten.

Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner? BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung

Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten ist ein heiß diskutiertes Thema, zuletzt auch auf dem Parteitag der CDU Anfang Dezember 2012. Der BFH hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. Er hält aber die derzeitige Rechtslage, nach der der Splittingtarif eingetragenen Lebenspartnern nicht gewährt wird, für rechtens. Aussetzung der Vollziehung hat der BFH wahrscheinlich auch gewährt, weil in dieser Angelegenheit eine Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht unter 2 BvR 609/06 anhängig ist.

WS

Das Anwaltsgedicht zum Jahresende 2012 – kurze und ehrliche Bestandsaufnahme einer Spezies

Das Jahr ist um,
ach wie zu dumm.
Verjährt dann doch so dies und das,
und das macht nur dem Schuldner Spaß.

Der Anwalt aber, der hat’s schwer,
sitzt manche Stunde mehr und mehr,
je näher das Jahresende rückt,
weil die Verjährung den Mandanten nicht entzückt.

Von wegen „Frohe Weihnacht“ oder „guten Rutsch“,
verjähren Forderungen, sind die Mandanten futsch.
Drum schnell noch auf jetzt ins Büro,
wenn andre‘ auf dem Weihnachtsmarkt sind froh.

Doch sehen wir es einmal ganz genau,
der Glühwein schmeckt doch wirklich keiner Sau.
Dem Konsument wird davon schlecht,
dem Wirt ist das bei den hohen Preisen recht.

Denn ist der Kopf erst wieder clean,
der Konsument geht wieder hin.
Der Weihnachtsmarkt schlägt alle in den Bann,
Gott sei Dank, dass der Anwalt in’s Büro gehn kann.

Schaut man bei Ein – und Verkaufspreis genauer hin,
kommt dem Juristen schnell der Wucher in den Sinn.
Und schaut man weiter auf die Ingredienz,
der Chemiker erkennt: die Ursache so mancher Pestilenz.

Was nützt das Stöhnen, was das Klagen,
zum Ende dieses Jahres seiner Tagen.
Zählt doch das Klagen zu des Anwalts Profession,
denn was Gescheitres anderes kann er schon?

Ja sicher, er kann auch beraten,
doch muss auch solches Werk gar recht geraten.
Bei kleinsten Fehlern droht die Haftung,
und das erhöht die Magensaftung.

Der Anwalt wird jetzt plötzlich ganz modern,
und mancher hört das gar nicht gern.
Nicht nur gekonnt sein will das BGB,
es muss auch sein das EGVP.

Die Videokonferenz, die hätte ich fast vergessen,
doch wie kann ich das sagen, so vermessen.
Gibt es die Technik zwar, doch leider nicht
…………bei dem Gericht.

Drum bleibt mir auch für dieses Jahr nur festzuhalten,
bei Anwälten bleibt vieles, wieder mal, beim Alten.
In diesem Sinne wünsc’h ich allen für das neue Jahr:
Nicht jammern, sondern klagen, dann kommt ihr besser klar.
WS

Das Anwaltsbüro – nur im Team sind gute Leistungen möglich; dazu brauchen wir aber loyale, flexible und mitdenkende Mitarbeiter

Sie schätzen Ihre Mitarbeiter. Das ist gut. Schätzen aber auch umgekehrt Ihre Mitarbeiter Sie und Ihr Büro? Die Welt ändert sich, und mit wird sich die Anwaltschaft ändern. Natürlich kann kann auch man auch weiter wie bisher arbeiten, über kurz oder lang wird man dabei aber zu den Verlierern gehören.

Veränderungen sind nicht auf den Anwalt / die Anwältin beschränkt. Die Entwicklung geht an den Mitarbeitern nicht vorbei. Stand früher für viele das Schreiben im Vordergrund, sind heute aktive, motiverte, aus eigenem Antrieb arbeitende und flexible Mitarbeiter gesucht. Word, outlook, excel und power point sind perfekt zu beherrschen. Ein Muss ist freundliches Auftreten und gute, zum Büro passende Kleidung. Das wird heute nicht nur, aber auch über das Gehalt honoriert. Wer dagegen nur auf Anweisung arbeitet und dabei noch Fehler macht, und den „Chef“ aufhält, weil er nicht in der Lage ist, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen, der läuft Gefahr, den Anforderungen nicht gerecht zu werden und schießt sich selbst, und zwar dauerhaft, ins Abseits. Dabei ist es recht einfach, im Team zu arbeiten. Das aber setzt die Bereitschaft voraus, sich für das Team einzusetzen, nicht andere für sich arbeiten zu lassen (TEAM = Toll, Ein Anderer Machts), und zudem eine Blick für das Wesentliche zu haben.

Dazu gehört es heute selbstverständlich auch, das Büro nicht einfach zu verlassen, wenn „Feierabend“ ist. Es gehört kein hoher Grad an Aufmerksamkeit dazu zu erkennen. dass ein Freiberufler keine 38,5 Stunden Woche hat. Quintessenz: für gute Mitarbeiter gibt es eine Zukunft in Anwaltsbüros mit interessanten Perspektiven. Gut wird aber nur, wer an sich arbeitet und sich fortbildet. Für die Mitarbeiter, die diesen Anforderungen nicht genügen und Änderungen nicht akzeptieren, wird es dagegen zunehmend eng werden. Sie werden zudem die Erfahrung machen, dass die Anforderungen überall hoch sind. Pflegen Sie Ihre Mitarbeiter. Sie sind wichtig. Aber stellen Sie sich auch kritisch die Frage, ob Ihre Mitarbeiter die an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Wenn nicht, wird es Zeit für ein Gespräch. Wenn Sie erkannt haben,  dass eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll ist, handeln Sie konsequent. Abwarten hat noch nie etwas verbessert. Und der Glaube an Selbstheilungskräfte ist schon häufiger als gewünscht  enttäuscht worden.
ws

random coil berät international aufgestellte Unternehmensgruppe

random coil berät deutsche GmbHs in den neuen Bundesländern aus dem Sektor Chemie und mit anderen Beratern die Muttergesellschaft bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen in der international aufgestellten Unternehmensgruppe.