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How do you charge ?

a client came in to see the new lawyer.
„could you please tell me how you charge“, asked the client.
„of course“, replied the lawyer; „my system is very simple: I charge 10,000.00 $ to answer three questions“.
„that is rather expensive, is’nt it ?“ said the client.
„that’s right“, answered the lawyer, „and what is your third question ?“

Rechtsanwälte als schwarze Schafe

Wie lange braucht es in Niedersachsen, um einem Rechtsanwalt die Zulassung zu entziehen ? 2006 entließ das Nachlassgericht auf unseren Antrag hin einen Rechtsanwalt aus wichtigem Grund aus seinem Amt. Grund: ein von ihm nicht erklärter „Schwund“ des Nachlasses von rd. 250 TEUR. In einem Rechtsstreit wurde der Anwalt zur Zahlung von rd. 60 TEUR wegen rechtswidriger Entnahmen aus dem Nachlass verurteilt. Die Entnahmen erfolgten im wesentlichen zu einem Zeitpunkt, als der Anwalt als Testamentsvollstrecker schon nicht mehr im Amt war (Untreue nach § 266 StGB ?). Wir vollstrecken nach Rechtskraft der Berufung seit August 2010 einen Betrag von rd. 75 TEUR. Der Anwalt hält es nicht für nötig zu zahlen. Zu unserem Antrag, uns weitere vollstreckbare Ausfertigungen zu erteilen, offenbarte er dem Gericht zu seiner Verteidigung, er habe kein pfändbares Vermögen und auch keine Forderungen. Wir haben die zuständige Rechtsanwaltskammer gebeten, den Widerruf der Zulassung zu prüfen. Der Anwalt tritt noch immer auf…..

seit wann müssen Änderungsbescheide nicht mehr begründet werden ?

Verwundert reibt sich der Experte die Augen, wenn er in dieser Sache die Schreiben eines Finanzamtes aus NRW (FA) liest. Das FA meint, es müsse Änderungsbescheide nicht mehr begründen. Nicht genug damit: es fordert uns zudem auf, wir sollten die gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche begründen ! Hätten wir ja gerne, hätte das FA uns erläutert, warum es die Bescheide geändert hat. Fünf Jahre und einige Briefe des FA später erfuhren wir – endlich –  zu unserer Überraschung von dem FA für unsere aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Mandanten, dass die Änderungen auf einen Antrag des steuerlichen Beraters zurück gingen. Der Antrag war allerdings nach dem Ausscheiden unserer Mandanten gestellt……und warum man uns das nicht schon vorher gesagt hatte, wissen wir auch nicht.

Nicht genug damit: das FA meint allen Ernstes, es sei die Sache unserer Mandanten, die Richtigkeit der Änderungen mit dem Steuerberater abzustimmen und uns dort zu informieren. Eine interessante Auffassung im Sinne einer public private partnership; oder soll der Steuerberater als Beliehener handeln ? Den Kontakt zu dem Steuerberater haben uns erspart; er wäre von Berufs wegen daran gehindert, Auskünfte zu erteilen. Dass darüber hinaus wir es – was unwahr ist – nach dem Vermerk eines Betriebsprüfers abgelehnt haben sollen, mit dem Prüfer zu sprechen, grenzt ans Absurde.

Übrigens: wir haben bis heute nicht den vom FA uns gegenüber erwähnten Änderungsantrag, uns fehlen die Bescheide nach § 15a EStG und die Schreiben das FA lesen sich, als seien sie von einer beleidigten Leberwurst verfasst. Dafür haben wir zur Begründung der Änderungsbescheide einen Betriebsprüfungsbericht mit einem Zahlenfriedhof ohne jede Erläuterung erhalten; dort findet sich die schöne Passage: „es wurde in allen Punkten Einigung mit der Bfa. erzielt“. Wobei der Zusatz fehlt: zu Lasten der ausgeschiedenen Gesellschafter.

Übergang von Verlusten bei Altfällen

Im Jahr 2007 hat der BFH entschieden, dass Verluste nicht mehr auf die Gesamtrechtsnachfolger übergehen. Wir beobachten, dass die Finanzverwaltung jetzt auch in Altfällen versucht, den Erben die Verluste streitg zu machen. Dabei argumentiert die Verwaltung, man müsse prüfen, ob der Erbe mit den Verlusten auch „wirtschaftlich belastet“ ist. Ein Fianzamt hatte uns dazu aufgefordert, Angaben zur Höhe der Nachlassverbindlichkeiten zu machen. Wir haben das abgelehnt. In Altfällen kann der Übergang des Verlustes nur in Ausnahmefällen verwehrt werden, wenn z.B. ein Nachlaßkonkurs angeordnet ist. Da leuchtet es ein; in anderen Fällen wäre das absurd. Die wirtschaftliche Belastung durch den Verlust ist ja bereits bei dem Erblasser eingetreten; sein Vermögen ist gemindert. Nimmt man den Verlust von der Übertragung auf die Erben aus, dann wirkt er sich nicht mehr aus. Das Ergebnis ist mit dem Prinzip der Besteuerung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit nicht in Einklang zu bringen.

Honorare

Ein potentieller Mandant fragt den Anwalt, was bei ihm denn die Beantwortung von drei einfachen Fragen koste. „5.000,00 EUR“, antwortet der Anwalt. „Finden Sie das nicht etwas teuer“ fragt der Besucher darauf erschrocken. Darauf entgegnet der Anwalt ungerührt: „und wie lautet Ihre dritte Frage ?“

Tips für Entschuldigungen notorischer „Zu-spät-Kommer“

bei einer Verspätung von bis zu 15 Minuten kann man sich darauf berufen, dass der Termin nicht explizit „s.t“ vereinbart worden ist; die Lacher hat man auf seiner Seite; danach hilft nur der Hinweis auf die Vollsperrung auf der Autobahn, wobei man sich vorher tunlichst vergewissern sollte, ob nicht auch andere Anwesende die genau die gleiche Autobahn – dann aber ohne Stau – aus der gleichen Richtung hatten.

Eile mit Weile

das Geheimnis pünktlichen Ankommens ist das rechtzeitige Losfahren.

the early bird compared to others

Of course it is true that the early bird catches the worm, but it is also true that it is the second mouse that will get the cheese.

Dummheit, die zweite

Kluge Leute können sich dumm stellen, das Gegenteil ist schwieriger (Anonym)

Dummheit

Es ist besser, den Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öfnen und jeden Zweifel zu beseitigen (Mark  Twain)